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Themen-Dossier
Internationale Zuständigkeit und Kammerzuständigkeit in der UPC-Rechtsprechung
Wie die Kammern erster Instanz des UPC und das Berufungsgericht über ihre Zuständigkeit entscheiden: internationale Zuständigkeit nach Art. 31 EPGÜ und Brüssel-Ia-VO (Art. 4, 7 Nr. 2, 8 Nr. 1, 24 Nr. 4, 71b), Long-Arm-Zuständigkeit für Nicht-UPC-Staaten nach EuGH C-339/22 – BSH ./. Electrolux, Zuständigkeit der Kammern (Art. 32, 33 EPGÜ) einschließlich Widerklage und Verweisung (Art. 33 Abs. 3), Zentralkammer-Abteilungen und Opt-out (Art. 83 EPGÜ).
- Entscheidungen im Dossier
- 175
- davon Berufungsgericht
- 29
- Prüfungsschritte
- 7
- Stand
- 06.10.2026
Die Prüfungsschritte
Das Dossier ordnet die Entscheidungen nach den Schritten der rechtlichen Prüfung. Je Schritt die Frage, um die es geht, und die Zahl der Entscheidungen, die sich dazu äußern.
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1. Rahmen und Prüfungsmaßstab
Nach welchen Regeln (Art. 31, 32 EPGÜ, Brüssel Ia, Lugano) und mit welchem Prüfungsmaßstab entscheidet das UPC über seine Zuständigkeit?
116 Entscheidungen
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2. Internationale Zuständigkeit nach Brüssel Ia
Ist das UPC international zuständig: Wohnsitz des Beklagten, Ort der Verletzung, mehrere Beklagte?
77 Entscheidungen
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3. Long-Arm-Zuständigkeit für Nicht-UPC-Staaten
Kann das UPC über die Verletzung in Nicht-UPC-Staaten (z. B. UK, Spanien, Schweiz, Polen) entscheiden, und was gilt für den Rechtsbestand dort?
39 Entscheidungen
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4. Zuständigkeit der Lokal- und Regionalkammern (Art. 33 EPGÜ)
Welche Kammer ist zuständig: Verletzungsort, Sitz des Beklagten, mehrere Beklagte, Wahl der Kammer?
76 Entscheidungen
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5. Zentralkammer und ihre Abteilungen
Wann ist die Zentralkammer zuständig, und welche Abteilung (Paris, München, Mailand) entscheidet?
18 Entscheidungen
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6. Widerklage, Verweisung und Verfahrenskonzentration
Wie wirken sich Widerklage auf Nichtigerklärung und bereits anhängige Klagen auf die Zuständigkeit aus (Art. 33 Abs. 3–5 EPGÜ)?
38 Entscheidungen
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7. Opt-out und Übergangsregelung (Art. 83 EPGÜ)
Ist das UPC trotz Opt-out oder nationaler Verfahren zuständig; wann ist ein Opt-out wirksam oder seine Rücknahme gesperrt?
47 Entscheidungen
Ausgewählte Fundstellen
Je Prüfungsschritt eine Entscheidung – Berufungsgericht zuerst, dann die am häufigsten zitierte, dann die neueste – mit einem wörtlichen Zitat aus der Entscheidung. Die Auswahl ist keine rechtliche Bewertung.
Schritt: Rahmen und Prüfungsmaßstab
„Das EPG ist ein gemeinsames Gericht im Sinne von Art. 71a Abs. 1 der Verordnung Brüssel Ia (Art. 71a Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Brüssel Ia). Das EPG ist daher zuständig, wenn die Gerichte eines Vertragsmitgliedstaates nach der Verordnung Brüssel Ia für eine Klage im Sinne von Art. 32(1) EPGÜ zuständig wären (Art. …“
Schritt: Internationale Zuständigkeit nach Brüssel Ia
„The jurisdiction concerning the action against Teqphone and Dreame Technologies arises from the fact that these parties are domiciled in Contracting Member States of the UPCA, respectively, Germany and Sweden“
Schritt: Long-Arm-Zuständigkeit für Nicht-UPC-Staaten
„It follows that where a national court would have jurisdiction under the Br I Regulation in relation to a European patent validated outside its own in territory, this jurisdiction is similarly conferred on the UPC (insofar as this European patent has not been opted out).“
Schritt: Zuständigkeit der Lokal- und Regionalkammern (Art. 33 EPGÜ)
„For the purpose of establishing the competence of a local division, there is no hierarchy between competence based on the place where the actual or threatened infringement has occurred or may occur in Art. 33(1)(a) UPCA, and competence based on the residence or principal place of business of the defendant in Art. …“
Schritt: Zentralkammer und ihre Abteilungen
„Edwards’ appeal against the impugned competence order must be dismissed. The Central Division correctly concluded that it was competent to hear the direct revocation action pursuant to Art. 33(4) first sentence UPCA, under which revocation actions shall be brought before the Central Division.“
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Zitate wörtlich aus den Entscheidungen; maßgeblich ist stets die vom Gericht veröffentlichte Fassung. Keine Rechtsberatung. Bestand und Zahlen