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Themen-Dossier

Schadensersatz, Auskunft und Rechnungslegung in der UPC-Rechtsprechung

Wie die Kammern erster Instanz des UPC und das Berufungsgericht über Schadensersatz und die zugehörigen Ansprüche entscheiden (Art. 67, 68 EPGÜ): Grund des Anspruchs und Verschulden, Auskunft und Rechnungslegung, Berechnung nach Lizenzanalogie, entgangenem Gewinn oder Verletzergewinn, vorläufiger Schadensersatz (R. 119 VerfO) und das Schadensbemessungsverfahren (R. 125–144 VerfO).

Entscheidungen im Dossier
130
davon Berufungsgericht
22
Prüfungsschritte
6
Stand
06.10.2026

Die Prüfungsschritte

Das Dossier ordnet die Entscheidungen nach den Schritten der rechtlichen Prüfung. Je Schritt die Frage, um die es geht, und die Zahl der Entscheidungen, die sich dazu äußern.

  1. 1. Grund des Anspruchs und Verschulden

    Wann haftet der Verletzer auf Schadensersatz, und welches Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit) verlangt Art. 68 EPGÜ?

    68 Entscheidungen

  2. 2. Auskunft und Rechnungslegung (Art. 67 EPGÜ)

    Welche Auskünfte und Rechnungslegung schuldet der Verletzer, und wie weit reichen sie?

    106 Entscheidungen

  3. 3. Berechnung: Lizenzanalogie, entgangener Gewinn, Verletzergewinn

    Wie wird der Schaden berechnet: entgangener Gewinn, Herausgabe des Verletzergewinns oder Lizenzanalogie?

    9 Entscheidungen

  4. 4. Vorläufiger Schadensersatz (R. 119 VerfO)

    Wann spricht das UPC einen vorläufigen Schadensersatz zu, und in welcher Höhe?

    55 Entscheidungen

  5. 5. Schadensbemessungsverfahren (R. 125–144 VerfO)

    Wie läuft das gesonderte Verfahren zur Bestimmung der Schadenshöhe ab?

    30 Entscheidungen

  6. 6. Linie des Berufungsgerichts

    Welche allgemeinen Grundsätze zu Schadensersatz, Auskunft und Rechnungslegung hat das Berufungsgericht aufgestellt?

    16 Entscheidungen

Ausgewählte Fundstellen

Je Prüfungsschritt eine Entscheidung – Berufungsgericht zuerst, dann die am häufigsten zitierte, dann die neueste – mit einem wörtlichen Zitat aus der Entscheidung. Die Auswahl ist keine rechtliche Bewertung.

Schritt: Grund des Anspruchs und Verschulden

„The argument by Meril India and Meril Germany that the Court does not have competence to hear claims regarding acts that occurred before the entry into force of the UPCA on 1 June 2023 must be rejected.“
Berufungsgericht, 25.11.2025, UPC_CoA_464/2024, Rn. 204 · Entscheidung beim UPC

Schritt: Auskunft und Rechnungslegung (Art. 67 EPGÜ)

„Abbott has not sufficiently indicated why it has an urgent interest to obtain the requested information in relation to the price obtained for GS1 Devices in the Contracting Member States in which the patent is in force. This information is primarily relevant in relation to the calculation of damages.“
Berufungsgericht, 14.02.2025, UPC_CoA_382/2024, Rn. 164 · Entscheidung beim UPC

Schritt: Berechnung: Lizenzanalogie, entgangener Gewinn, Verletzergewinn

„Whether this includes compensation for moral prejudice caused to Fujifilm will have to be dealt with in the damages proceedings. There are insufficient grounds for awarding any amount for this particular type of damages, which pursuant to Art. 68 (2) UPCA is part of all appropriate aspects to be taken into account …“
Berufungsgericht, 13.07.2026, UPC_CoA_473/2025, Rn. 386 · Beim UPC (Übersicht)

Schritt: Vorläufiger Schadensersatz (R. 119 VerfO)

„Aus alledem ergibt sich, dass auch die Zuerkennung vorläufigen durch die beklagten Unternehmen zu leistenden Schadensersatzes gemäß R. 119 VerfO nicht zu beanstanden ist.“
Berufungsgericht, 03.10.2025, UPC_CoA_534/2024, Rn. 137 · Entscheidung beim UPC

Schritt: Schadensbemessungsverfahren (R. 125–144 VerfO)

„Es wird festgestellt, dass die Beklagte der Klägerin Ersatz für jeden entstandenen und noch entstehenden Schaden zu leisten hat wegen der Handlungen gemäß Ziff. III. seit dem 8. November 2014, wobei die Höhe des Schadens in einem nachgeordneten Verfahren festgestellt werden kann.“
Berufungsgericht, 17.02.2026, UPC_CoA_302/2025, Rn. 136 · Beim UPC (Übersicht)

Was patentino zu diesem Thema bietet

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Zitate wörtlich aus den Entscheidungen; maßgeblich ist stets die vom Gericht veröffentlichte Fassung. Keine Rechtsberatung. Bestand und Zahlen